Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sportschule des Sächsischen Fußballverband e.V. „Egidius Braun“

1. Geltungsbereich

1.1

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Verträge der mietweisen Überlassung von Zimmern, Tagungsräumen und Sportstätten der Sportschule des Sächsischen Fußballverband e.V. „Egidius Braun“ Leipzig (nachfolgend Sportschule genannt) zur Beherbergung und aller weiteren Leistungen im Rahmen der Durchführung von Veranstaltungen und Nutzung der Sportschule.

1.2

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, Tagungsräumen oder Sportstätten sowie deren Nutzung zu anderen als den Vertragszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Sportschule in Textform.

1.3

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. Vertragsschluss, -Partner, Verjährung

2.1

Der Vertrag über die Reservierungsnutzung der Zimmer, Tagungsräumen und Sportstätten zwischen der Sportschule und dem Kunden kommt durch Angebot und Annahme zustande.

2.2

Der Vertragspartner ist der Sächsische Fußballverband e.V., handelnd über die vertretungsberechtigten Personen der Sportschule „Egidius Braun“ und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Fußballverband als Gesamtschuldner.

2.3

Alle Ansprüche gegen die Sportschule verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn oder sonstige auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen der Sportschule beruhenden Ansprüche.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1

Die Sportschule ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Räumlichkeiten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2

Der Kunde ist verpflichtet die für die Überlassung der Zimmer, Tagungsräumen und Sportstätten und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen (Verpflegung) zu den geltenden bzw. vertraglich vereinbarten Preisen der Sportschule zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Sportschule an Dritte.

3.3

Die Sportschule kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der Zimmer, Tagungsräume oder Sportstätten oder sonstige Leistungen der Sportschule oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Sportschule erhöht.

3.4

Rechnungen der Sportschule sind innerhalb von 14 Tagen ab Zusendung der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug behält sich die Sportschule das Recht vor, gemäß § 288 BGB Verzugszinsen zu berechnen.

3.5

Die Sportschule ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder anderer Sicherheitsleistung zu verlangen.

3.6

In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden, ist die Sportschule berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.

3.7

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Sportschule aufrechnen oder verrechnen.

4. Rücktritt des Kunden (ab Bestellung, Stornierung)

4.1

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Sportschule geschlossenen Vertrages bedarf der Zustimmung der Sportschule in Textform, soweit den Kunden nicht ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

4.2

Sofern zwischen der Sportschule und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Sportschule auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Sportschule ausübt.

4.3

Beim vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern, Tagungsräumen, Sportstätten und weitere Leistungen der Sportschule, sind folgende Anteile des vereinbarten Gesamtpreises als Stornierungsgebühren zu zahlen

  1. 40 % bei Rücktritt zwischen 41 und 15 Tagen vor Anreise
  2. 60 % bei Rücktritt zwischen 14 und 5 Tagen vor Anreise
  3. 90 % bei Rücktritt ab 4 Tagen vor Anreise

4.4

Die vorbezeichneten Pauschalen gelten auch für einen teilweisen Rücktritt durch Stornierung oder Nichtanreise einzelner Zimmer, einzelner gebuchter Tagungsräumen oder einzelner unterlassener Sportstätten. Dies gilt ebenfalls für eine vorzeitige Abreise und eine vorzeitige Beendigung der Nutzung der vertraglich vereinbarten Tagungsräume sowie Sportstätten.

5. Rücktritt der Sportschule

5.1

Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Sportschule ebenfalls in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.2

Die Sportschule ist berechtigt aus sachlich rechtfertigendem Grund, wie z.B. nicht gezahlte Vorauszahlungen, höhere Gewalt, Streik vom Vertrag zurückzutreten. Ein solcher Grund liegt ebenfalls vor, wenn die Sportschule begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Sportschule in der Öffentlichkeit gefährden könnte, ohne dass dies der Sportschule zuzurechnen ist.

5.3

Bei berechtigtem Rücktritt der Sportschule entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

6.1

Vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Die Bereitstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck.

6.2

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden am Anreisetag frühestens ab 15:00 Uhr zur Verfügung.

6.3

Am vereinbarten Abreisetag die Zimmer der Sportschule spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Sportschule aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen Vertragsbeschreiben Benutzung bis 14:00 Uhr 50 Prozent des vereinbarten Übernachtungspreises in Rechnung stellen, danach 100 %.

7. Gestattung und Nutzung der Tagungsräume und Sportstätten

7.1

Dekorationsmaterial und sonstige Ausstattungsgegenstände dürfen nur mitgebracht werden, wenn sie den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen auf Verlangen der Sportschule ist der Kunde verpflichtet, die Unbedenklichkeit durch die Feuerwehr bestätigen zu lassen. Liegt eine Bestätigung nicht vor, dürfte Materialien und Gegenstände nicht mitgebracht werden.

7.2

Dekorationsmaterial und sonstige Ausstattungsgegenstände für die Veranstaltung kann der Kunde innerhalb von 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn anliefern. Er muss innerhalb von 24 Stunden nach Veranstaltungsende diese wieder abholen.

7.3

Dekorationsmaterial und sonstige Ausstattungsgegenstände dürfen an Decken, Wänden und sonstige Einrichtungsbestandteile der Sportschule nur mit ausdrücklicher Zustimmung angebracht werden.

7.4

Tagungsräume und Sportstätten dürfen nur für den vertraglich vorausgesetzten Zweck genutzt werden. Veranstaltungen, die den Satzungsbestimmungen des Sächsischen Fußballverbandes e.V. zuwiderlaufen sind unstatthaft und können bei Bekanntwerden dieses den Satzungsbestimmungen zuwiderlaufenden Zwecks durch die Ausübung des Hausrechtes der Sportschule unterbunden werden.

7.5

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Über Genehmigungen entscheidet die Sportschule. Sollten Lehrgänge / Veranstaltungen / Tagungen / Aufenthalte durch mitgebrachte Speisen und Getränke abgesichert werden, behalten wir uns die Berechnung eines „Stöpselgeldes“ vor. Dieses beträgt 6,00 € pro Person. 

8. Haftung

8.1

Die Sportschule haftet den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für eingebrachte Sachen des Kunden ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, die sich jedoch höchstens 3500 € und abweichend für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten auf höchstens 800 € belaufen.

8.2

Sofern dem Kunden ein Stellplatz in einer Garage oder auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Grundstück der Sportschule abgestellter oder engagierter Kraftfahrzeuge, Anhänger oder Motorräder deren Inhalt haftet die Sportschule nicht, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

8.3

Der Kunde haftet für die von ihm und seinen Gästen oder Teilnehmern verursachten Schäden. Für verloren gegangene Schlüssel wird eine Gebühr in Höhe von mindestens 50 € je Schlüssel erhoben.

8.4

Der Kunde ist verpflichtet, während des Aufenthalts festgestellte Mängel der Sportschule unverzüglich anzuzeigen. Sofern die Anzeige unterbleibt und die Sportschule infolgedessen keine Abhilfe schaffen kann, besteht kein Recht zur Minderung oder Kündigung und keinen Anspruch auf Schadenersatz.

8.5

Die Nutzung der Sportstätten erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kunde hat für eine sportartgerechte Anleitung zu sorgen und übernimmt die Aufsichtspflicht. Er ist für einen möglichen Versicherungsschutz seiner Teilnehmer selbst verantwortlich.

8.6

Zurückgebliebene Gegenstände des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesagt. Die Sportschule verwahrt die Gegenstände für 6 Monate.

9. Schlussbestimmungen

9.1

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

9.2

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der Sportschule. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Standort der Sportschule.

9.3

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.

9.4

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzt, die den Willen der Vertragspartner am ehesten entspricht; im Zweifel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.