Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sportschule „Egidius Braun“ gelten für die gastronomische Beherbergung und alle sonstigen Leistungen, wie die Nutzung der Sportstätten und der Schulungsräume. Darüber hinaus gelten alle innerbetrieblichen Vorschriften wie Hausordnung, Brandschutzordnung sowie Park- und Verkehrsordnung.

2. Abschluss des Vertrages

Mit der Anmeldung oder der rechtsverbindlichen Unterzeichnung des Belegungsvertrages, bietet der Gast der Sportschule „Egidius Braun“ einen Gastaufnahmevertrag an. Dieser kommt entweder mit der Bestätigung oder dem rechtsverbindlich unterschriebenen Belegungsvertrag durch die Sportschule „Egidius Braun“ zustande. Der Belegungsvertrag muss nach Eingang zum aufgeführten Rückmeldedatum an die Sportschule „Egidius Braun“ ausgefüllt und unterzeichnet zurück gesandt werden. Kann die Sportschule „Egidius Braun“ keinen rechtzeitigen Eingang des Belegungsvertrages oder der Reservierungsbestätigung feststellen, behält sie sich die Zwischenzusage an andere Vertragspartner vor. Eine Buchung der Leistungen nach Verstreichen des Rückmeldedatums ist nach Rücksprache möglich. Ein Rechtsanspruch besteht darauf nicht. Der Gastaufnahmevertrag gilt als abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder – oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war- bereitgestellt ist. In jedem Fall kommt ein Vertrag zustande, wenn er mit rechtsgültiger Unterschrift unterzeichnet wurde. Der Abschluss des Belegungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei anmeldenden Vereinen ist der Vertrag durch die für die Außenvertretung laut Satzung festgelegten Vorstandsmitglieder zu unterzeichnen und zu unterstempeln.

3. An- und Abreise

Der Zimmerbezug ist nicht vor 15:00 Uhr am Anreisetag möglich. Am Abreisetag sind die Zimmer bis 10:00 Uhr zu räumen. In Ausnahmefällen sind Verschiebungen, wenn keine Belegung der Zimmer folgt, nach Absprache möglich. Bei Abreise nach 13:00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.

Reservierte Zimmer müssen bis 18:00 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann die Sportschule „Egidius Braun“ über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

4. Leistungen, Preise, Haustiere

Welche Leistungen vereinbart sind, ergibt sich aus den Angaben im Vertrag. Der Preis umfasst Beherbergung und gebuchte Verpflegung, Mehrwertsteuer und die Nutzung der Sportstätten (Ausnahmen siehe zusätzliche Angebote und Ausleihe).

Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken (handelsübliche Abpackungen) ist nicht gestattet.

Sollten Lehrgänge / Veranstaltungen / Tagungen / Aufenthalte durch mitgebrachte Speisen und Getränke abgesichert werden, behalten wir uns die Berechnung eines „Stöpselgeldes“ vor. Dieses beträgt 6,00 € pro Person. Eine Rückvergütung gezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.

Veranstaltungs- und Seminarräume stehen den Vertragspartnern zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Bei notwendiger längerer Inanspruchnahme ist vorher das Personal der Rezeption zu verständigen.

Die Sportschule „Egidius Braun“ ist grundsätzlich bemüht, die Bereitstellung bestimmter Zimmer, Tagungsräume und Sportstätten zu gewährleisten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, so behält sich der Sportschule „Egidius Braun“ eine kurzfristige Änderung vor.

Das Anbringen von Werbe- und Dekorationsmaterial ist nur mit Erlaubnis der Geschäftsleitung gestattet.

Dem Veranstalter obliegt die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung der Einrichtung. Zeitungsanzeigen und die Durchführung von Verkaufsveranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Geschäftsleitung der Sportschule „Egidius Braun“.

Die Sportschule „Egidius Braun“ behält sich das Recht vor, Veranstaltungen abzusagen, wenn damit die eigenen Interessen beeinträchtigt, der Ruf der Sportschule „Egidius Braun“ geschädigt oder der Geschäftsablauf gestört wird. Schadensersatzansprüche des Veranstalters an die Sportschule „Egidius Braun“ bestehen in diesem Falle nicht. Das Mitbringen von Haustieren auf das Gelände der Sportschule „Egidius Braun“ ist nicht gestattet.

5. Verbindlichkeit von Angeboten

Überschreitet der Zeitraum zwischen Angebotsunterbreitung und Vertragsabschluss 2 Monate, behält sich die Sportschule „Egidius Braun“ das Recht vor, begründete Preisänderungen vorzunehmen. Diese werden Ihnen als Preisaktualisierung mitgeteilt.

Ändert sich nach Vertragsabschluss die Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend. Sämtliche Preisauszeichnungen und Vereinbarungen gelten in EURO.

6. Zahlung

Für die Reservierung kann von der Sportschule „Egidius Braun“ eine Vorauszahlung eines Betrages bis zur Hälfte der Kosten verlangt werden.

Der Vertragspartner haftet gegenüber der Sportschule „Egidius Braun“ für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern in Anspruch genommener Leistungen (Speisen, Getränke, Telefongebühren).

Alle Rechnungen sind sofort ohne jeden Abzug fällig.

7. Rücktritt durch den Gast; Veränderungen durch den Gast

Sämtliche Rücktritte oder Veränderung der Vertragsinhalte nach Vertragsunterzeichnung müssen schriftlich erfolgen.

7.1. Rücktrittskosten

Der Vertragspartner kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Sportschule „Egidius Braun“, die nur schriftlich erfolgen kann. Tritt der Vertragspartner vom Vertrag zurück, so ist die Sportschule „Egidius Braun“ berechtigt, Ersatz für die bereits getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen zu verlangen. Die Sportschule „Egidius Braun“ behält sich vor, folgende pauschalisierte Rücktrittsentschädigungen an Stelle der konkreten Berechnung pro Gast in Rechnung zu stellen:

  • bis zum 81. Tag vor Anreise : kostenfrei
  • vom 80. Tag - 60. Tag vor Anreise: 10% Kosten der gebuchten Übernachtungen
  • vom 59. Tag - 42. Tag vor Anreise: 20% Kosten der gebuchten Übernachtungen
  • vom 41. Tag - 30. Tag vor Anreise: 40% Kosten der gebuchten Übernachtungen
  • vom 29. Tag - 15. Tag vor Anreise: 50% Kosten der gebuchten Übernachtungen 
  • vom 14. Tag – 1 Tag vor Anreise: 80% Kosten der gebuchten Übernachtungen 
  • am Anreisetag: 100% Kosten der gebuchten Übernachtungen + ein voller Verpflegungssatz

Bei Gruppenbuchungen ab 10 Personen gewähren wir die Möglichkeit folgende Personenzahlen kostenfrei zu stornieren:

  • 10 - 25 Personen: 1 Person
  • 26 - 40 Personen: 2 Personen
  • 41 - 60 Personen: 3 Personen ab
  • 61 Personen: 4 Personen

Im Falle eines Vertragsrücktrittes durch den Vertragspartner kann die Sportschule „Egidius Braun“ vom Vertragspartner auch die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen, die auch höher liegen können als die pauschalisierten Rücktrittskosten. Dem Vertragspartner ist es unbenommen der Sportschule „Egidius Braun“ einen geringfügigeren Schaden nachzuweisen.

7.2. Rücktritt wegen Krankheit

Bei Rücktritt wegen Krankheit berechnen wir prozentuale Stornierungskosten wie in Punkt 7.1. aufgeführter Tabelle. Die Sportschule „Egidius Braun“ empfiehlt dieses Risiko mittels der optional möglichen Hotel- Stornoversicherung aufzufangen. Schließen Sie die Versicherung jedoch bitte erst nach dem Erhalt des von uns unterschriebenen Belegungsvertrages ab.

8. Rücktritt durch die Sportschule „Egidius Braun“

Die Sportschule „Egidius Braun“ ist berechtigt ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Gast den Aufenthalt ungeachtet einer Abmahnung durch die Sportschule „Egidius Braun“ nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die Sportschule „Egidius Braun“ ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten z.B. wenn:

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretene Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
  • die Sportschule „Egidius Braun“ begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Sportschule „Egidius Braun“ in der Öffentlichkeit gefährden kann
  • die Veranstaltung einen gesetzes- oder sittenwidrigen (insbesondere rassistischen) Inhalt hat. Dies trifft auch zu, wenn die Buchung bestätigt wurde, der gesetzes- oder sittenwidrige Inhalt aber erst später bekannt wurde.

9. Gastronomiebuchungen für Tagesveranstaltungen

  • bis 14 Tage vor Veranstaltung: kostenfreie Stornierung möglich
  • vom 13. Tag bis zum 8. Tag vor Veranstaltung: 50 % Stornierungskosten des vereinbarten Preises oder entgangenen Umsatzes
  • vom 7. bis zur Veranstaltung: 75 % Stornierungskosten des vereinbarten Preises oder entgangenen Umsatzes
  • Veränderungen der Personenzahl für die Mahlzeiten am gleichen Tag sind möglich, dürfen jedoch 80 % der vereinbarten Personenzahl nicht unterschreiten.

10. Vermietung der Sportstätten

Der Veranstalter (Nutzer) ist Mieter nach § 535 BGB. Eine Untervermietung ist unzulässig. Der Mieter hat bei der Werbung für die Veranstaltung seinen Namen zu nennen. Es besteht somit nur ein Rechtsverhältnis zwischen Veranstalter und Besucher, nicht aber zwischen Besucher und der Sportschule „Egidius Braun“ als Vermieter. Führt der Mieter die Veranstaltung aus einem Grund, den die Sportschule „Egidius Braun“ nicht zu vertreten hat, nicht durch, so gilt Folgendes: Zeigt der Mieter den Ausfall der Veranstaltung bis 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin an, so werden keine Kosten berechnet, danach 50% des vereinbarten Entgeltes. Der Vermieter ist berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten, wenn:

  • eine geforderte Haftpflichtversicherung nicht zu dem festgesetzten Termin nachgewiesen oder eine geforderte Sicherheitsleistung nicht termingerecht erbracht wird
  • der geforderte Nachweis von gesetzlich erforderlichen Anmeldungen oder Genehmigungen nicht erbracht wird
  • wenn eine vereinbarte Vorauszahlung durch den Mieter nicht termingerecht erfolgte
  • der Vermieter die Räume aus unvorhergesehenen wichtigen Gründen für eine im überwiegenden öffentlichen Interesse liegende Veranstaltung dringend benötigt. Der Rücktritt ist dem Mieter unverzüglich anzuzeigen. Macht der Vermieter von dem Rücktrittsrecht Gebrauch, stehen dem Mieter keine Schadenersatzansprüche zu.

11. Haftung

Der Vertragspartner haftet für Verluste, Beschädigungen die der Einrichtung durch ihn selbst, seine Mitarbeiter sowie durch Teilnehmer an der Veranstaltung entstehen. Der Vertragspartner ist für die entsprechende Sicherung zuständig.

Sofern die Vertragspartner Ihre Fahrzeuge im Verbandsgelände der Sportschule „Egidius Braun“ abstellen, kommt dadurch keine Verwahrungspflicht zustande. Eine Überwachungspflicht durch die Sportschule „Egidius Braun“ entsteht nicht. Die Sportschule „Egidius Braun“ haftet nicht für Diebstahl und Schaden am Fahrzeug. Es sind die gekennzeichneten Parkflächen zu nutzen.

Beschafft oder bestellt die Sportschule „Egidius Braun“ für den Vertragspartner technische Gegenstände oder sonstige Leistungen von Dritten, handelt sie im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners.

Die Beteiligung an Freizeit- und Sportaktivitäten verantwortet der Vertragspartner selbst. Sportgeräte und Freizeitanlagen sollten vorher einer Sicht- und Funktionsprüfung unterzogen werden. Alle Mängel sind sofort zu melden.

Die Sportschule „Egidius Braun“ ist bestrebt, bei technischen Defekten sofort Abhilfe zu schaffen. Preisminderungen sind in solchen Fällen nicht möglich.

Für mutwillig verursachte Schäden kommen die Vertragspartner selbst auf.

Für das persönliche Eigentum der Vertragspartner übernimmt die Sportschule „Egidius Braun“ keine Haftung.

Die Sportschule „Egidius Braun“ haftet nicht für die rechtzeitige Ausführung von Weckaufträgen sowie für die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlungen.

Die Sportschule „Egidius Braun“ tritt bei Buchung von Leistungen seiner Partnerunternehmen lediglich als Vermittler (§275 BGB) der beteiligten Personen- und Beförderungsgesellschaften auf und übernimmt keine Haftung bei etwaigen Beschädigungen, Unfällen, Verlusten oder Verspätungen.

12. Veranstalter

Wird eine Leistung des Gastaufnahmevertrages von einem anderen Veranstalter durchgeführt, so wird ausdrücklich in der Bestätigung oder im Belegungsvertrag bzw. im jeweilig gültigen Katalog, Homepage, Flyer, Anschreiben, Plakatwerbung etc. hingewiesen. Es gelten die Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Die Sportschule „Egidius Braun“ haftet nur im Rahmen seiner Rolle als Vermittler.

13. Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erfüllung der zugesagten Leistungen hat der Gast innerhalb von 28 Tagen nach Beendigung des Aufenthaltes gegenüber der Sportschule „Egidius Braun“ zu erklären. Ansprüche des Gastes verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Aufenthaltes. Hat der Gast Ansprüche geltend gemacht, wird die Verjährungsfrist bis zur beidseitigen Klärung der Angelegenheit ausgesetzt.

14. Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung von persönlichen Daten bzgl. einer Anfrage oder einer verbindlichen Buchung erfolgt ausschl. zum Zweck der Kontaktaufnahme und/oder der Abwicklung eines Beherbergungsvertrages. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Die weitergehende Verarbeitung der Daten für statistische Auswertungen, für Marketing- und Kundenbindungsmaßnahmen etc. bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der betroffenen Personen. Dabei besteht für jede Person die Möglichkeit die Einwilligung zur weitergehenden Verarbeitung der Daten jederzeit zu widerrufen.

Bei der Anreise werden die Daten unserer Gäste gemäß sächsischem Meldegesetz erhoben. Die Aufbewahrungszeiten und die Fristen zur Löschung dieser Daten unterliegen ebenso den gesetzlichen Regelungen.

15. Die Sportschule „Egidius Braun“ ein „Nichtraucherbereich“

Sport und Gesundheit bilden eine Einheit. Die große Mehrheit unserer Gäste spricht sich gegen das Rauchen in unserer Einrichtung aus. Für die Raucher wurden gesonderte Zonen außerhalb der Gebäude eingerichtet. Das Rauchen ist nur dort gestattet. Im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme, bitten wir um unbedingte Einhaltung der Festlegung. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Geschäftsleitung Gegenmaßnahmen vor.

16. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.

17. Abtretung

Der Gast darf die vertraglichen und gesetzlichen Rechte nicht an Dritte abtreten.

18. Allgemeines

Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie durch die Sportschule „Egidius Braun“ schriftlich bestätigt sind. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Verbandssitz Leipzig.

 

Leipzig, 18.06.2018